EU-Parlament: Neuer Anlauf für Verlängerung der Chatkontrolle
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Thema der Originalnachricht von FAZ
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in zweiter Lesung über die Position des Rates der Mitgliedstaaten abgestimmt und diese im Wesentlichen bestätigt. Ziel ist es, Anbietern von Messengerdiensten weiterhin zu gestatten, unverschlüsselte private Kommunikation auf Missbrauchsdarstellungen von.
Analyse der Originalnachricht von FAZ
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in zweiter Lesung über die Position des Rates der Mitgliedstaaten abgestimmt und diese im Wesentlichen bestätigt. Ziel ist es, Anbietern von Messengerdiensten weiterhin zu gestatten, unverschlüsselte private Kommunikation auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Diese Maßnahme soll eine seit 2021 geltende Ausnahmeregelung verlängern, die aktuell ausläuft.
Die Mehrheitsverhältnisse im Parlament haben sich geändert; während das Parlament den Entwurf Ende März noch ablehnte, fehlte es nun an der absoluten Mehrheit, um ihn zu Fall zu bringen oder wesentliche Änderungen durchzusetzen. Zwei Änderungsanträge wurden angenommen, die primär rechtliche Klarstellungen enthalten. Ein expliziter Verbleib des Verbots für Eingriffe in verschlüsselte Kommunikation wurde bekräftigt, was der Position des Rates entspricht.
Seit Anfang April besteht eine Gesetzeslücke: Internetanbieter wie Meta, Microsoft und Google dürfen ihre unverschlüsselten Dienste nicht mehr freiwillig scannen. Zwar setzten die Anbieter die Praxis zunächst fort und leiteten Verdachtsfälle an das US-amerikanische Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder weiter, kündigten jedoch an, dies Ende Juni einzustellen. Dies rief EU-Kommission, Mitgliedstaaten und die EVP-Fraktion auf den Plan.
Der Ball liegt nun bei den Mitgliedstaaten, die binnen drei Monaten entscheiden müssen, ob sie den geänderten Text des Parlaments akzeptieren. Geschieht dies nicht, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, was im europäischen Gesetzgebungsverfahren selten vorkommt. Es ist wahrscheinlich, dass der Rat die Position des Parlaments übernimmt, da die Änderungen nur rechtliche Klarstellungen sind. Die Verzögerung verlängert die bestehende Lücke in der Strafverfolgung.
Kritische Fragen zur Originalquelle
- Welche technische Bedingung muss für das Scannen durch Anbieter erfüllt sein?
Die Kommunikation darf nicht verschlüsselt sein; Eingriffe in verschlüsselte Kommunikation bleiben untersagt. - Wie reagierten die betroffenen Tech-Unternehmen auf das Auslaufen der alten Regelung?
Sie setzten das Scannen zunächst fort, leiteten Fälle an US-Behörden weiter und kündigten dann an, dies Ende Juni einzustellen. - Welche politische Kraft initiierte die Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens?
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), insbesondere deren Präsidentin Roberta Metsola, die Anbieter im Silicon Valley besuchte. - Was ist das nächste Verfahrensschritt nach der Zustimmung des Parlaments?
Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von drei Monaten entscheiden; andernfalls wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.
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Transparenz
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Der Prompt wurde mit dem KI-Agenten L erstellt