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Hausratversicherung zahlt nicht bei Preisgabe von IBAN im Chat

Das Amtsgericht Bernau entschied, dass die Preisgabe von IBAN und Kreditkartendaten in einem Chatraum keinen versicherten Phishing-Schaden darstellt und daher von der Hausratversicherung nicht ersetzt wird.

Eine Frau wollte über die Plattform Vinted eine Babytrage verkaufen und wurde von einem angeblichen Käufer kontaktiert, der behauptete, der Kaufpreis sei bereits bezahlt.

Sie erhielt eine E-Mail mit einem Link zu einem Chatraum, in dem sie aufgefordert wurde, ihre IBAN und Kreditkartendaten anzugeben.

Nach Bestätigung einer Zahlungsfreigabe in ihrer Banking-App wurden fast 2000 Euro von ihrem Konto abgebucht.

Die Frau forderte von ihrer Hausratversicherung Schadensersatz, da ihre Police einen Zusatzbaustein zum Schutz gegen Cyberrisiken und Phishing enthielt.

Das Amtsgericht Bernau wies die Klage ab mit der Begründung, dass IBAN und Kreditkartendaten keine vertraulichen Zugangsdaten seien und der Schaden nicht durch Missbrauch von Onlinebanking-Zugangsdaten entstanden sei.

Entscheidend war, dass die Klägerin die Zahlungsfreigabe selbst bestätigt hatte und somit erkennbar war, dass eine Zahlung an einen Dritten ausgelöst wurde.

Kritisch betrachtet

  • Das Urteil des Amtsgerichts Bernau basiert darauf, dass IBAN und Kreditkartendaten nicht als vertrauliche Zugangsdaten gelten – diese rechtliche Einordnung könnte in der Praxis zu Unsicherheiten führen, da viele Verbraucher diese Daten als sensibel ansehen.
  • Die Entscheidung ignoriert, dass die Frau durch eine gefälschte E-Mail und einen manipulierten Chatraum zur Preisgabe ihrer Daten verleitet wurde; die Abgrenzung zwischen Phishing und eigenständiger Zahlungsfreigabe bleibt unklar.
  • Die Hausratversicherung mit einem expliziten Zusatzbaustein für Cyberrisiken und Phishing zahlt trotz des Schadens nicht – dies wirft Fragen zur Deckung und Definition von Cyberrisiken in Versicherungsverträgen auf.
  • Der Fall betrifft eine Summe von fast 2000 Euro, die durch eine bestätigte Zahlungsfreigabe abgebucht wurde; es bleibt offen, wie Versicherungen künftig mit Fällen umgehen, in denen Nutzer selbst aktiv Zahlungen auslösen, aber durch Täuschung gehandelt haben.

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Grundlage: heise online-Artikel aus Originalseite/Feed ausgelesen und neu zu formulieren.

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