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Niedersachsens Datenschutzaufsicht fordert erweiterte Rechte in Bußgeldverfahren

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen schlägt vor, der Datenschutzaufsicht in Bußgeldverfahren ähnliche Rechte wie der Staatsanwaltschaft zu gewähren, um Verfahren effizienter zu gestalten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper, hat vorgeschlagen, der Datenschutzaufsicht in Bußgeldverfahren die gleichen Rechte wie der Staatsanwaltschaft zu geben. Dies soll die Justiz entlasten und die Fachkenntnis der Datenschutzbehörde besser nutzen.

Derzeit verliert die Datenschutzaufsicht bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide vor Gericht die Möglichkeit, das Verfahren selbst weiterzuführen. Stattdessen übernimmt die Staatsanwaltschaft, die sich erst in das Datenschutzrecht einarbeiten muss.

Lehmkemper verweist auf das Kartellrecht als Vorbild, wo eine solche Regelung bereits erfolgreich angewandt wird. Er betont, dass es nicht um Kritik an der Justiz gehe, sondern um eine effizientere Nutzung vorhandener Expertise.

Ein aktuelles Beispiel ist das Bußgeldverfahren gegen notebooksbilliger.de, bei dem ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro reduziert wurde. Die Datenschutzaufsicht führe Verfahren mit großer Sorgfalt, verliere aber Einfluss, sobald es vor Gericht gehe.

Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen, um die Effizienz der Verfahren zu steigern und die Justiz zu entlasten.

Kritisch betrachtet

  • Technische Abhängigkeiten entstehen oft schneller, als Nutzer und Behörden sie kontrollieren können.
  • Datenzugriff, Sicherheitslücken und Plattformmacht treffen am Ende die Nutzer, nicht nur die Anbieter.
  • Innovation darf nicht als Vorwand dienen, Risiken und Folgekosten erst nach Einführung zu klären.

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Grundlage: heise online-Artikel aus Originalseite/Feed ausgelesen und neu zu formulieren.

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